Bei Trennungen und Scheidungen bestehen häufig über den reinen Scheidungsantrag hinaus, offene Fragen. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung und Trennung müssen Dinge geregelt, Vermögen aufgeteilt und dafür gesorgt werden, dass auch nach der Trennung genügend Geld zum Leben bleibt und Unterhaltsansprüche geklärt werden. Unsere Philosophie ist eine ganzheitliche Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten. Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung von hochstreitigen Verfahren und sogenannten Rosenkriegen und dem Miterleben der zerstörerischen Auswirkungen auf Kinder und ihre Eltern, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, diese Eskalationen nach Möglichkeit frühzeitig zu verhindern. Daher klären wir deutschlandweit mit unseren Mandantinnen und Mandanten offene Fragen von vornherein, nennen Ansprechpartner bei denen es Hilfe und Förderungsmöglichkeiten und kostenlose Beratungsangebote gibt und zeigen Wege auf, bei denen am Ende nur noch die Scheidung anwaltlich begleitet werden muss. Die Erstberatung wird in diesen Fällen auf die gesetzlichen Mindestgebühren für die Scheidung angerechnet, so dass dafür und für die bundesweite Vertretung keine extra Kosten entstehen.
Wenn Sie ihre Scheidung möglichst einvernehmlich und kostensparend durchführen möchten, füllen Sie jetzt unverbindlich das folgende Formular aus.
Ablauf einer “einfachen” Scheidung:
1. Sie…
…füllen dieses Formular möglichst vollständig aus. Ihre Angaben werden durch uns natürlich streng vertraulich behandelt.
2. Wir…
…prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und ob und welche Unterlagen wie von Ihnen noch benötigen. Dabei prüfen wir auch, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, dass der Staat die Kosten der Scheidung übernimmt und die Scheidung kostenlos für Sie ist oder Sie nur Raten bezahlen müssen. Das nennt man Verfahrenskostenhilfe.
3. Wir…
…bereiten den Scheidungsantrag vor und bieten Ihnen einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch an. Wenn Sie „grünes Licht“ gegeben haben wird Ihr Scheidungsantrag online an das für Sie zuständige Gericht übermittelt.
4. Das Gericht…
…übermittelt eine Gerichtskostenrechnung, wenn wir keine Verfahrenskostenhilfe beantragt haben, die Sie auch unmittelbar an das Gericht bezahlen.
5. Das Gericht…
…stellt dem Ehepartner:in den Scheidungsantrag zu und setzt eine Frist für eine Stellungnahme. Der Ehepartner:in kann der Scheidung ohne Anwalt zustimmen oder selbst einen Anwalt beauftragen.
Je nach Ehedauer wird außerdem ein Formular für den Versorgungsausgleichsanspruch übersandt, auf dem Sie den Verlauf Ihrer bisherigen Arbeitstätigkeit angeben müssen. Auch diese Angaben können digital bei Gericht eingereicht werden.
6. Das Gericht…
…vergibt einen Scheidungstermin wenn die Angaben für den Versorgungsausgleich vorliegen und das Trennungsjahr abgelaufen ist.
7. Sie…
…müssen an dem Gerichtstermin persönlich teilnehmen und werden dabei durch uns begleitet. Sie können hier auf unser Netzwerk an Terminsvertreter:innen für einvernehmliche Scheidungen zurückgerifen, so dass Ihnen keine Extrakosten entstehen. Der Termin dauert in der Regel nur etwa 10 Minuten und Sie werden noch einmal gefragt, wann das Trennungsdatum war, ob Sie immer noch geschieden werden möchten und ob Sie im Übrigen alle offenen Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt haben. Hinsichtlich gemeinsamer Kinder wird häufig auch nochmal auf die Hilfsangebote beim Jugendamt hingewiesen.
8. Das Gericht…
…verkündet die Scheidung der Ehe und nimmt den Versorgungsausgleich von Amts wegen vor
9. Wir…
…stellen Ihnen den Scheidungsbeschluss zu mit einem Vermerk, ab wann dieser nicht mehr anfechtbar ist.
10. Sie…
…sind geschieden.