Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt im familiären Kontext hat viele Gesichter und so sind auch die rechtlichen Schritte, die man unternehmen kann, um sich und die betroffenen Kinder vor Gewalt zu schützen, unterschiedlich. Heute erfährst du, wie du dich bei physischer Gewalt rechtlich schützen kannst.
Wie hilfst du dir bei physischer Gewalt?
Die meisten verstehen unter häuslicher Gewalt die physische Gewalt. Befindest du dich in einer akuten Gewaltsituation, kann und solltest du den Polizei-Notruf wählen: 110!
Die Polizei kann eine Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen aussprechen.
Gewaltschutzantrag
Diese Zeit solltest du aktiv nutzen und bei dem örtlichen Amtsgericht einen Gewaltschutzantrag stellen. Dafür braucht man nicht zwingend einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Du kannst zur Rechtsantragsstelle deines Gerichts gehen und dort den Antrag stellen. Mit diesem Antrag kannst du schnell eine vorläufige Schutzsituation erreichen, indem vor allem die Zuweisung der Wohnung und ein Näherungsverbot durch das Gericht ausgesprochen werden.
Manche Gerichte stellen einen Online-Antrag oder ein Muster für einen Gewaltschutzantrag zur Verfügung. Die Justiz Bayern hat auf ihrer Homepage ein Formular für einen Gewaltschutzantrag eingestellt, der dir bei der Vorbereitung des Antrags weiterhelfen kann. Den Link fügen wir dir hier bei: gewaltschutz_-_familie.pdf (bayern.de).
Anwaltlichen Rat einholen
Eine Gewaltschutzverfügung ist allerdings nur eine vorläufige und zeitlich begrenzte Regelung.
Daher solltest du dir spätestens jetzt anwaltlichen Rat einholen. Bei uns kannst du hierfür den Erstberatungsfragebogen auf unserer Homepage ausfüllen, damit wir dir eine erste kostenlose Ersteinschätzung geben können: Kostenlose Einschätzung – Trennung mit Kind | Kanzlei für Kindschaftsrecht und Familienrecht (rechtsanwalt-sorgerecht.de)
Näherungsverbot gegenüber Kindern
Achtung: Das Näherungsverbot gilt nicht automatisch gegenüber gemeinsamen Kindern. Hier ist das Jugendamt dein richtiger Ansprechpartner. Das Jugendamt muss eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und dich zur Durchführung von Umgangskontakten beraten. Denn auch wenn gegen einen Elternteil Gewalt ausgeübt wurde, bedeutet das nicht, dass kein Umgang stattfindet.
Abhängig von der Gefahreneinschätzung für die Kinder können ein begleiteter Umgang, gesicherte Übergaben, ein Umgangsausschluss oder aber auch die Fortführung eines „normalen“ Umgangs empfohlen werden.
Die Klärung des Umgangs kann einvernehmlich außergerichtlich über das Jugendamt erfolgen oder im Streitfall über das Familiengericht.
Dein Spannungsfeld
Gewaltbetroffene Eltern befinden sich hier immer im Spannungsfeld zwischen einem Schutzauftrag den Kindern gegenüber und der Beurteilung ihrer Bindungstoleranz. Das ist in einem eskalierenden Konflikt ein Minenfeld, in dem viele Weichen falsch gestellt werden können.
Suche dir Beratung
Hab das Minenfeld im Blick und lasst dich so früh wie es geht, beraten. Auch zweimal. Es ist übrigens völlig okay, sich in der Stadtbücherei eine eigene E-Mailadresse einzurichten, von der niemand etwas ahnt.
Sichere die Beweise
Zum Thema „Beweise sichern“ haben wir bereits in einem früheren Newsletter berichtet.
Wenn es keinen Polizeieinsatz und keinen Gewaltschutzantrag gab, ist ein wichtigster Schritt für dich, Beweise zu sichern.
Gewaltschutzambulanzen sind hier die beste Adresse, aber wenn man die nicht aufsuchen kann, ist auch der Arzt-/Krankenhausbericht eine gute Alternative.