Es ist aus und vorbei und das für immer. 2021 wurde in Deutschland 390.767 mal geheiratet. 142.751 Ehen wurden im gleichen Jahr geschieden (Quelle: statista.com).
Gehörst auch du zu den Eheleuten, die sich scheiden lassen wollen und das am besten ganz fix. Eine schnelle Scheidung ist in der Regel dann möglich, wenn es neben der Scheidung vielleicht nur noch den von Gesetzes wegen durchführenden Versorgungsausgleich (also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) zu regen gibt und alles weitere schon zwischen euch geklärt ist. Ihr habt euch also schon über Unterhaltsansprüche, über den Zugewinnausgleich, über das Umgangsrecht und vielleicht auch über das Sorgerecht geeinigt.
Sehr gut, denn das ist der erste wichtige Schritt zur schnellen Scheidung. Aber wir müssen dich dann doch ein klein wenig ausbremsen. Denn ganz so fix geht es dann vielleicht doch nicht. Denn, um geschieden zu werden, braucht es noch einiger weiterer Voraussetzungen:
Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB): Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet wird, dass sie wieder hergestellt wird.
Trennungsjahr: Grundsätzlich ist das sogenannte Trennungsjahr abzuwarten. Das bedeutet, dass die Ehescheidung erst erfolgen kann, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Das kann entweder durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen oder im gemeinsamen Haushalt. Im letzteren Fall muss die Trennung aber von „Tisch und Bett“ erfolgen, d. h. ihr braucht getrennte Schlafzimmer, jeder wäscht seine Wäsche selbst, jeder kauft für sich selbst ein und bekocht sich selbst. Von diesem Trennungsjahr gibt es nur wenige Ausnahmen.
Anwaltspflicht: Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten werden, während der andere der Scheidung dann nur noch zuzustimmen braucht.
Die schnelle Scheidung in der Kanzlei Trennung mit Kind
Die Vorbereitung einer „einfachen“ Scheidung geht bei uns in der Kanzlei ganz fix. Gehe einfach auf unser Formular, das du hier findest: (Scheidung, Unterhalt, Vermögen – Trennung mit Kind | Kanzlei für Kindschaftsrecht und Familienrecht (rechtsanwalt-sorgerecht.de)
© Karola Rosenberg