Was ist erforderlich, um gerade bei einer streitigen Trennung gemeinsam mit dem Kind auszuwandern?
Beispiel: Eine Mutter möchte mit ihrem Kind gerne nach Griechenland auswandern. Der Vater wohnt in Deutschland und stimmt der Auswanderung des Kindes nicht zu.
In unserem Fall braucht die Mutter nunmehr eine Entscheidung durch das Gericht.
Denn verheiratete Eltern haben grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht und somit auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, das auch nach der Ehescheidung bestehen bleibt. Bei nicht verheirateten Eltern besteht ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Stimmt der andere Elternteil also der Auswanderung nicht zu, muss der Elternteil, der mit dem Kind auswandern möchte, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich bei dem Familiengericht stellen. Dabei handelt es sich um einen Antrag gemäß § 1628 BGB.
1628 BGB
Gerichtliche Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Können sich die Eltern bei einer einzelnen Angelegenheit oder einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regeln für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder Auflagen verbunden sein.
Das Gericht bestimmt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts. Das Gericht kann dabei nur entscheiden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht in unserem Beispielsfall entweder an die Mutter geht und das Kind mit ihr zusammen auswandern kann. Oder aber das Gericht entscheidet, dass das Kind in unserem Beispielsfall in Deutschland bleibt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen wird.
Wenn in unserem Fall der Vater aber nur wenig bis überhaupt keinen Kontakt zum Kind hat, keine tiefe Bindung und Beziehung zum Kind besteht und auch der Umgang eher selten und sporadisch stattfindet, dann steigen auch die Chancen für eine Auswanderung mit Kind.
©Karola Rosenberg