Bekomme ich frei für einen Gerichtstermin?

Gerichtstermin

Muss mir der Arbeitgeber für einen Gerichtstermin freigeben?

Immer wieder neue Verfahren vor dem Familiengericht und immer wieder neue Gerichtstermine, zu denen du geladen wirst.  Und jedes Mal verdreht dein*e Arbeitgeber*in die Augen, weil der Gerichtstermin natürlich mitten in deinen Arbeitsalltag fällt. Möglicherweise verlangt er/sie sogar, dass du dir dafür einen Tag Urlaub nimmst. Aber Urlaub soll ja eigentlich zur Erholung dienen und nicht dafür, an Gerichtsterminen wahrnehmen, für die du im Zweifel noch nicht mal was kannst, weil der andere Elternteil oder andere Beteiligte das Verfahren angeschoben haben.

Also stellt sich die Frage: Muss der Arbeitgeber mich für die Teilnahme an einem Gerichtstermin freistellen?

Wenn du als Beteiligte*r des Verfahrens vom Gericht persönlich zu dem Gerichtstermin geladen bist, muss dich der/die Arbeitgeber*in von der Arbeit freistellen. Du musst dazu also keinen bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen. Dazu gibt es auch eine schon etwas ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2001 (6 AZR 30/01) die besagt: “Die Pflicht, vor Gericht als Zeuge zu erscheinen und auszusagen, hat Vorrang vor jeder Berufspflicht und befreit daher auch von der Arbeitspflicht, soweit sie zeitlich mit dieser zusammentrifft…”.

Diese Entscheidung gilt grundsätzlich auch für dich als Antragsteller*in oder Antragsgegner*in, wenn du persönlich geladen wirst, was in Familienverfahren ja grundsätzlich der Fall ist. 

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn du anwaltlich vertreten wirst und das Gericht dein persönliches Erscheinen gar nicht angeordnet hat. Das kann z. B. in Unterhaltssachen der Fall sein. Wenn du dann trotzdem an dem Gerichtstermin teilnehmen willst, musst du Urlaub nehmen.

Die zweite Frage dazu ist, ob du als Arbeitnehmer*in einen Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns oder Gehalts hast, obwohl du an dem Gerichtstermin teilnehmen musst und daher nicht arbeiten kannst.

Wenn du als Zeug*in an einem Gerichtstermin teilnehmen musst, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die dir durch diesen Termin entstehen. Dazu gehört auch der Verdienstausfall. Dann ist es also so, dass dein*e Arbeitgeber*in dir keinen Lohn zahlen muss und du diesen Verdienstausfall gegenüber dem Gericht geltend machen musst. Dazu kannst du dich an das Gericht wenden, das dir sodann ein Formular gibt. Möglicherweise bekommst du dieses Formular gleichzeitig mit der Ladung.

Du bist aber Antragsteller*in oder Antragsgegner*in?

Wenn du das Verfahren gewinnst und das Gericht erklärt, dass der andere Elternteil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, hättest du grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls gegenüber dem anderen Elternteil. Diesen Anspruch musst du festsetzen lassen (Kostenfestsetzungsverfahren). Wenn du anwaltlich vertreten wirst, kann das dein*e Anwält*in für dich übernehmen. Du musst ihm/ihr dann nur eine entsprechende Rückmeldung und Nachweise dafür geben, wie hoch dein Verdienstausfall war.

In den meisten familienrechtlichen Verfahren werden die Kosten des Verfahrens aber gegeneinander aufgehoben, d. h. jeder Beteiligte trägt seine eigenen Kosten.

In diesem Fall ist tatsächlich dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet, das Arbeitsentgelt auch für die Zeiten zu bezahlen, an denen du wegen des Gerichtstermins nicht arbeiten kannst. Das ergibt sich aus § 616 BGB. Auch hier gibt es eine Entscheidung, dieses Mal des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 02.12.2009, Az.: 5 Sa 710/09: „Die Wahrnehmung von Terminen bei Gericht stellt einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund im Sinne des § 616 Satz 1 BGB dar, jedenfalls dann, wenn das Gericht in einem dem Arbeitnehmer selbst betreffenden Verfahren das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers angeordnet hat.“

Allerdingst gilt das nicht, wenn in deinem Arbeitsvertrag oder in dem für deinen Beruf geltenden Tarifvertrag etwas anderes steht. Dann muss dich dein*e Arbeitgeber*in zwar trotzdem für den Gerichtstermin freistellen, aber es handelt sich dann um eine unbezahlte Freistellung. In diesem Fall hast du aber möglicherweise einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gericht und solltest dich hier am besten schon vor dem Gerichtstermin mal bei dem Gericht melden.

©Karola Rosenberg